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Lexikon

Verlustzuweisung

Verlustzuweisung ist ein Begriff aus der deutschen Besteuerung von Vermögensanlagen und bezieht sich auf die Möglichkeit, Verluste aus einer bestimmten Quelle steuerlich geltend zu machen. Im Allgemeinen wird dies im Zusammenhang mit bestimmten Kapitalanlagen wie zum Beispiel Aktien, Fonds oder Immobilien verwendet.

Bei einer Verlustzuweisung können Verluste aus einer bestimmten Anlagequelle mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Dies bedeutet, dass die Verluste steuermindernd berücksichtigt werden und somit das zu versteuernde Einkommen verringern können.

Die Verlustzuweisung dient in erster Linie dazu, Anlegern einen gewissen Ausgleich für Verluste zu ermöglichen und somit die steuerliche Belastung zu reduzieren. Dies ist insbesondere bei risikoreichen Anlagen wie Aktien von großer Bedeutung, wo Verluste auftreten können.

Um von einer Verlustzuweisung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss die Anlage mindestens eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) darstellen und es darf kein beherrschendes Verhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger bestehen. Zudem ist es wichtig, dass die Verluste nicht bereits anderweitig steuermindernd berücksichtigt wurden.

Bei einer Verlustzuweisung können sowohl laufende Verluste als auch negative Einkünfte aus der Veräußerung von Vermögensanlagen geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verluste auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt sein können, insbesondere wenn es sich um sogenannte "gewerbliche Verluste" handelt.

Insgesamt bietet die Verlustzuweisung Anlegern eine Möglichkeit, ihre Steuerbelastung zu reduzieren und finanzielle Verluste abzufedern. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen steuerlichen Regelungen und Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um von diesen steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.

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