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Lexikon

Versteigerungsvermerk

Der Versteigerungsvermerk ist eine auf einer Grundschuld oder Hypothek lastende Eintragung im Grundbuch, die darauf hinweist, dass eine Versteigerung des betreffenden Grundstücks stattfinden kann. Dieser Vermerk dient dazu, potenzielle Käufer und andere Interessenten über die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zu informieren.

In der Regel entsteht ein Versteigerungsvermerk, wenn der Eigentümer des Grundstücks seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und die Gläubigerin sich dazu entschließt, das Grundstück zur Tilgung der Schulden zu versteigern. Nachdem die Gläubigerin einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingereicht hat und dieser genehmigt wurde, wird der Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen.

Ein Versteigerungsvermerk hat weitreichende Konsequenzen für den Eigentümer des Grundstücks. Er informiert alle potenziellen Erwerber über die anstehende Versteigerung und zeigt zudem an, dass das betreffende Grundstück mit einer Belastung belegt ist. Diese Einschränkung der Veräußerbarkeit kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken, da Käufer aufgrund der erhöhten Risiken möglicherweise niedrigere Gebote abgeben.

Um einen Versteigerungsvermerk eingetragen zu lassen, bedarf es eines rechtskräftigen Titels wie beispielsweise eines Vollstreckungsbescheids, eines Urteils oder eines notariell beurkundeten Schuldanerkenntnisses. Der Versteigerungsvermerk bleibt so lange bestehen, bis die betreffende Schuldenlast vollständig getilgt ist.

Es ist wichtig anzumerken, dass ein Versteigerungsvermerk nicht gleichbedeutend mit einer Zwangsversteigerung ist. Der Vermerk informiert lediglich über die Möglichkeit einer solchen Versteigerung. Eine tatsächliche Zwangsversteigerung findet erst dann statt, wenn sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Gericht einen Versteigerungstermin festlegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Versteigerungsvermerk eine wichtige rechtliche Eintragung im Grundbuch darstellt, um potenzielle Käufer und Interessenten über die Möglichkeit einer Versteigerung zu informieren. Der Vermerk gibt Auskunft über die bestehende Belastung des Grundstücks und beeinflusst den Verkaufspreis. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Titels kann ein Versteigerungsvermerk beantragt und im Grundbuch eingetragen werden.

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