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Lexikon

Vertragsarzt

Vertragsarzt - Definition, Bedeutung und Funktion

Ein Vertragsarzt ist ein niedergelassener Arzt in Deutschland, der durch einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) berechtigt ist, die medizinische Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zu erbringen. Diese Vereinigung agiert als Interessenvertretung der Vertragsärzte und ist zuständig für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Die Tätigkeit als Vertragsarzt ermöglicht es dem Arzt, privatwirtschaftlich tätig zu sein und seine eigenen Praxisräume zu betreiben, während er gleichzeitig an die Rahmenbedingungen des Kassensystems gebunden ist. Die Grundlage hierfür bildet der sogenannte Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), in dem die Vergütung der ärztlichen Leistungen festgelegt ist.

Um als Vertragsarzt tätig zu werden, bedarf es einer Zulassung, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben wird. Diese Zulassungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, darunter die Facharztqualifikation und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der entsprechenden Region.

Die Aufgaben eines Vertragsarztes umfassen die allgemeine medizinische Versorgung der Patienten, die Durchführung von Diagnosen, die Verordnung von Medikamenten, die Überweisung zu Fachärzten sowie die Teilnahme an ärztlichen Bereitschaftsdiensten. Vertragsärzte tragen eine hohe Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten und sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und den Krankenkassen basiert auf einem abgestimmten Vergütungssystem, das die erbrachten Leistungen in Form von Fallpauschalen, Regelleistungsvolumina und bestimmten Gebührenordnungen honoriert. Hierbei werden nicht nur die erbrachten ärztlichen Leistungen, sondern auch die Kosten für Praxisbetriebsmittel, Personal und mietrechtliche Aspekte berücksichtigt.

In der Praxis stehen Vertragsärzte vor vielfältigen Herausforderungen. Insbesondere die sich wandelnde Gesundheitspolitik, die stetige Digitalisierung des Gesundheitswesens und der demografische Wandel stellen neue Anforderungen an die Versorgung der Patienten. Aufgrund der Regelungen des Vertragsarztsystems wird eine gerechte, flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung gewährleistet.

Zusammenfassend kann ein Vertragsarzt als ein niedergelassener Arzt in Deutschland definiert werden, der vertraglich an die Kassenärztliche Vereinigung gebunden ist und die medizinische Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten gewährleistet. Diese Tätigkeit erfordert eine Zulassung, basiert auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und bringt diverse Herausforderungen mit sich. Das Vertragsarztsystem stellt sicher, dass die medizinische Versorgung flächendeckend und qualitativ hochwertig bleibt.

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