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Lexikon

Vertretung

Vertretung ist ein Begriff, der im Aktienrecht und Unternehmen einen wichtigen Platz einnimmt. Im deutschen Rechtssystem bezieht sich der Begriff auf die rechtliche Möglichkeit einer Person oder einer Organisation, im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Eine Vertretung kann auf verschiedenen Ebenen auftreten und umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen.

Die Vertretung kann durch eine juristische Person, wie eine GmbH oder AG, erfolgen, die als Rechtssubjekt handelt und somit in allen rechtlichen Belangen als eigenständige Einheit betrachtet wird. Eine juristische Person wird durch ihre Organe wie Vorstand oder Aufsichtsrat vertreten. Diese Organe agieren im Interesse der Gesellschaft und nehmen Entscheidungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahr.

Eine weitere Möglichkeit der Vertretung ist die Stellvertretervertretung. Hierbei handelt eine Person im Namen einer anderen Person, die wiederum eine Vertretungsmacht innehat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Geschäftsführer einer GmbH einen Prokuristen mit der Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt. Der Prokurist kann dann eigenständig rechtsgültige Handlungen vornehmen und die GmbH nach außen hin vertreten.

Die Vertretungsbefugnis kann sich auch auf bestimmte Rechtsakte oder Handlungen beschränken. In diesem Fall spricht man von einer Sondervertretung. Eine Sondervertretung kann beispielsweise im Rahmen eines Prokura- oder Handlungsvollmachtvertrags vereinbart werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Vertretungsmacht grundsätzlich einem Vollmachtgeber zugeteilt wird und dieser die Grenzen und Umfang der Vertretungsbefugnis festlegt.

Die Vertretungsbefugnis und Ausübung der Vertretung ist eng mit den Pflichten und Rechten eines Vertreters verbunden. Der Vertreter ist verpflichtet, im Interesse des Vertretenen zu handeln und seine Vollmacht nicht zu überschreiten. Gleichzeitig hat der Vertreter das Recht, die Rechte und Ansprüche des Vertretenen zu verteidigen und durchzusetzen.

Insgesamt ist die Vertretung ein grundlegender Begriff im Aktienrecht und Unternehmen. Sie ermöglicht es, dass Unternehmen und natürliche Personen effektiv und rechtskonform handeln können. Eine klare Zuweisung und Ausübung der Vertretungsbefugnis stellt sicher, dass Geschäfte und Transaktionen rechtsgültig sind und die Interessen des Vertretenen angemessen vertreten werden.

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