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Lexikon

Vollstreckungsunterwerfung

Die Vollstreckungsunterwerfung ist ein juristischer Begriff, der sich auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien in Bezug auf die Durchsetzung von Zahlungsforderungen bezieht. Diese Vereinbarung wird häufig im Rahmen von Kreditverträgen, Darlehen oder anderen finanziellen Vereinbarungen verwendet.

Bei einer Vollstreckungsunterwerfung unterwirft sich der Schuldner freiwillig der Zwangsvollstreckung im Falle eines Zahlungsverzugs oder eines sonstigen Verstoßes gegen die vertraglichen Bedingungen. Dies bedeutet, dass der Gläubiger im Falle einer Nichtzahlung oder eines Verstoßes gegen die vertraglichen Vereinbarungen gerichtliche Maßnahmen ergreifen kann, um das geschuldete Geld einzutreiben. Die Vollstreckungsunterwerfung ermöglicht es dem Gläubiger, schnell und effizient eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, ohne einen kosten- und zeitaufwändigen Prozess durchlaufen zu müssen.

Die Vollstreckungsunterwerfung wird in der Regel in schriftlicher Form durch einen Vollstreckungsunterwerfungsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag enthält die Vereinbarung des Schuldners, im Falle eines Zahlungsrückstands oder einer anderen Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen auf die Einrede der Vorausklage zu verzichten. Das bedeutet, dass der Gläubiger keine gesonderte Klage erheben muss, sondern direkt mit der Zwangsvollstreckung fortfahren kann.

Die Vollstreckungsunterwerfung bietet dem Gläubiger erhöhte Sicherheit, da er im Falle eines Zahlungsverzugs die Möglichkeit hat, schnell und effizient eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dies kann insbesondere bei Kreditverträgen von Vorteil sein, da der Gläubiger im Falle einer Nichtzahlung die Möglichkeit hat, das geschuldete Kapital und zugehörige Zinsen einzutreiben.

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