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Lexikon

Vorhaben- und Erschließungsplan

Der "Vorhaben- und Erschließungsplan" (VEP) ist ein entscheidendes Instrument im Bereich des städtebaulichen Planungsrechts. Er wird von den zuständigen Behörden erstellt und regelt die konkrete Umsetzung eines Bauvorhabens oder einer baulichen Erschließung. Der VEP legt detailliert fest, wie die geplante Maßnahme gestaltet werden soll und welche infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.

Ein zentraler Bestandteil des VEP ist die Darstellung des geplanten Vorhabens oder der baulichen Erschließung auf einem Plan, der als Grundlage für die spätere Umsetzung dient. Diese Planung beinhaltet unter anderem die genaue Lage des Vorhabens sowie die geplante Art und Weise der Bebauung. Auch der erforderliche Flächenbedarf, die Nutzungs- und Festsetzungsarten sowie die mögliche Anzahl der Wohneinheiten werden im VEP festgelegt.

Darüber hinaus umfasst der VEP Maßnahmen zur Erschließung des geplanten Vorhabens. Hierzu zählen beispielsweise die Anlage von Verkehrswege- und Grünflächen, die Schaffung von Stellplätzen sowie die Herstellung der erforderlichen Anschlussmöglichkeiten an das Versorgungsnetz (z.B. Wasser, Strom, Gas). Auch Lärmschutzmaßnahmen und Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des VEP geplant.

Der VEP stellt sicher, dass das geplante Vorhaben den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht und die städtebaulichen Anforderungen erfüllt. Er dient als Grundlage für eine transparente Abwägung der Interessen von Anwohnern, Bauherren, Umweltschützern und der beteiligten Behörden. Zudem ermöglicht der VEP eine rechtssichere Genehmigung des Vorhabens und vermeidet somit spätere Konflikte und Verzögerungen bei der Umsetzung.

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