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Lexikon

Vorrang des Gesetzes

Definition des Begriffs "Vorrang des Gesetzes":

Der Ausdruck "Vorrang des Gesetzes" bezieht sich auf einen zentralen Rechtsgrundsatz in Deutschland, der die Bedeutung der Gesetze in der staatlichen Ordnung betont. Gemäß diesem Grundsatz haben Gesetze gegenüber anderen Rechtsquellen, wie beispielsweise Verordnungen oder Rechtsverordnungen, Vorrang und müssen grundsätzlich beachtet und angewendet werden.

Der Vorrang des Gesetzes ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaatsprinzips und Ausdruck der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung. Er stellt sicher, dass nur das Parlament als demokratisch gewähltes Organ befugt ist, bindende Regelungen für die Gesellschaft zu erlassen. Andere staatliche Organe, wie die Exekutive oder die Verwaltung, sind hingegen zur Anwendung und Ausführung der Gesetze verpflichtet.

Dieses Prinzip gewährleistet Rechtssicherheit und schützt die Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung. Es stellt sicher, dass staatliches Handeln an rechtlichen Vorgaben ausgerichtet ist und einen verlässlichen Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben bildet. Die Einhaltung des Vorrangs des Gesetzes ist somit ein zentraler Aspekt für eine funktionierende Rechtsordnung.

Bei der Beurteilung von Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsquellen hat das Gesetz den Vorrang vor Verordnungen, insbesondere Verordnungen der Exekutive oder Rechtsverordnungen von Behörden. Auch individuelle Vereinbarungen oder Verträge können nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Sofern ein Gesetz eine Regelung enthält, ist diese vorrangig zu beachten und kann nur durch eine Änderung des Gesetzes geändert werden.

Die Bedeutung des Vorrangs des Gesetzes zeigt sich insbesondere in der juristischen Praxis. Richter sind verpflichtet, ihre Entscheidungen an den geltenden Gesetzen auszurichten und haben nur begrenzten Spielraum, um von diesen abzuweichen. Behörden sind in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt und dürfen nur im Rahmen der Gesetze agieren.

In Zusammenfassung ist der Vorrang des Gesetzes ein essentieller Grundsatz des deutschen Rechts und der Rechtsstaatlichkeit. Er dient der Gewährleistung von Rechtssicherheit und definiert das Verhältnis der verschiedenen Rechtsquellen zueinander.

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