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Lexikon

Zinsvortrag

Der Zinsvortrag ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Er bezieht sich auf den vorgetragenen Steuerbetrag, der aus dem Unterschied zwischen den tatsächlichen Zinsen und den bereits versteuerten Zinsen resultiert. In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer, die in der Regel automatisch von der Bank abgeführt wird.

Wenn ein Anleger beispielsweise Zinserträge aus einem Bankkonto oder einer Anleihe erzielt, werden diese zunächst mit der Abgeltungsteuer besteuert. Diese beträgt derzeit 25%. Allerdings werden in vielen Fällen die tatsächlichen Zinserträge niedriger sein, als die versteuerten Zinsen, beispielsweise aufgrund von Kosten oder Kursverlusten bei Anleihen. In solchen Fällen entsteht ein Zinsvortrag.

Der Zinsvortrag kann in späteren Jahren genutzt werden, um die tatsächlich angefallenen Zinserträge steuerlich zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die bereits gezahlte Abgeltungsteuer durch den Zinsvortrag reduziert werden kann. Dadurch wird der Anleger steuerlich entlastet.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zinsvortrag nur für Kapitaleinkünfte gilt und nicht für andere Einkommensarten wie beispielsweise Arbeitseinkommen. Zudem darf der Zinsvortrag nur mit weiteren Kapitaleinkünften verrechnet werden, nicht jedoch mit anderen Einkünften wie beispielsweise Gewinnen aus Aktienverkäufen.

Um den Zinsvortrag in Anspruch nehmen zu können, ist eine jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung notwendig. In dieser müssen alle relevanten Kapitaleinkünfte angegeben werden, sodass das Finanzamt den Zinsvortrag korrekt berücksichtigen kann.

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