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Apple erlaubt Musikstreaming-Anbietern externe Abo-Abschlüsse außerhalb des App Stores

  • Apple erlaubt Musikstreaming-Diensten externe Abo-Abschlüsse im EWR.
  • Apple-Aktien verzeichnen leichten Rückgang nach Ankündigung.

Apple führt eine Neuerung ein, die Musikstreaming-Anbietern im Europäischen Wirtschaftsraum erlaubt, Nutzer zu Abo-Abschlüssen außerhalb des App Stores zu leiten. Diese Maßnahme reagiert auf eine milliardenschwere Strafe der EU-Kommission und eine Beschwerde von Spotify.

Apple verlangt für diese Umleitung eine Gebühr von bis zu 27 Prozent vom Kaufpreis. Die Entscheidung folgt der Forderung der EU, Möglichkeiten für externe Abo-Abschlüsse zu schaffen, wurde aber von Apple mit dem Hinweis ergänzt, dass der Konzern weiterhin Gebühren für die Nutzung seiner Technologien und Dienste erheben kann.

Bislang war es Diensten wie Spotify nicht gestattet, in ihrer App auf alternative Abo-Abschlüsse außerhalb von Apples Plattform hinzuweisen. Für Abo-Abschlüsse innerhalb des App Stores zieht Apple traditionell eine Gebühr von 30 Prozent im ersten Jahr und danach 15 Prozent ein.

Die EU-Kommission hatte Apple wegen der Einschränkungen für Musikstreaming-Anbieter mit einer Strafe von 1,84 Milliarden Euro belegt. Die Strafe soll den Konzern dazu anhalten, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Apple plant, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, muss jedoch die Anforderungen der Kommission umsetzen.

Infolge der Ankündigung dieser Neuerungen verzeichneten Apple-Aktien einen leichten Rückgang im NASDAQ-Handel. Die Entwicklung zeigt, dass regulatorische Entscheidungen direkte Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle großer Technologiekonzerne haben können, während sie gleichzeitig die Landschaft für Wettbewerber wie Spotify neu gestalten.

Quelle: Eulerpool Research Systems