Apple vor britischem Gericht: Sammelklage könnte globale Plattform-Gebühren beeinflussen
- Apple steht vor einer Sammelklage in Großbritannien wegen überhöhter App Store-Gebühren.
- Der Prozess könnte wegweisend für ähnliche Klagen gegen andere Tech-Giganten sein.
Apple steht ab Montag vor dem britischen Competition Appeal Tribunal. Die Kläger fordern 1,5 Milliarden Pfund Schadenersatz und werfen Apple vor, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, um überhöhte Provisionen im App Store zu erheben.
Die siebenwöchige Verhandlung ist die erste in einer Reihe von Kartellrechtsklagen gegen Tech-Giganten im Vereinigten Königreich. Die Kläger argumentieren, dass Apple ein Monopol geschaffen habe, indem es App-Entwickler zwinge, ihre Produkte ausschließlich über den App Store zu vertreiben.
Apple bezeichnet die Klage als unbegründet und betont, dass die Gebühren im Rahmen vergleichbarer digitaler Marktplätze lägen. Zudem seien die meisten Apps kostenlos, und kleine Entwickler zahlten seit 2020 nur eine reduzierte Provision von 15 Prozent.
Kartellanwälte verfolgen die Verhandlungen aufmerksam, da sie richtungsweisend für ähnliche Klagen gegen Unternehmen wie Alphabet, Microsoft und Meta sein könnten. Der Ausgang der Klage wird nach Rückschlägen für Sammelklagen gegen BT und Mastercard mit Spannung erwartet.
Die Kläger behaupten, Apple habe durch hohe Gebühren exorbitante Gewinne erzielt, die in einem wettbewerbsintensiveren Markt nicht möglich wären. Sie argumentieren, dass Apple seine Marktmacht innerhalb seines Ökosystems aus Geräten und Software missbrauche.
Apple wird voraussichtlich einwenden, dass die Klage den Markt zu eng definiere, indem sie nur iOS-Apps betrachte. Das Unternehmen sei im breiteren Markt für digitale Transaktionen und Geräte nicht dominant.
Die Klage kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Apple weltweit mit zunehmendem regulatorischem Druck konfrontiert ist. In den USA prüft das Justizministerium kartellrechtliche Schritte, während Apple ähnliche Vorwürfe von Epic Games und Spotify zurückgewiesen hat.