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Birkenstock kämpft um Urheberrechtsschutz für ikonische Sandalen vor dem BGH

  • Birkenstock kämpft vor dem BGH um Urheberrechtsschutz für seine Sandalen.
  • Ein Erfolg könnte langfristige Wettbewerbsvorteile sichern.

Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock kämpft vor dem Bundesgerichtshof um den Urheberrechtsschutz seiner ikonischen Sandalen. Ziel ist es, die Designs als „Werke der angewandten Kunst“ zu schützen und langfristig die Marke zu sichern.

Birkenstock sieht in den nachgeahmten Designs eine Verletzung seiner kreativen Schöpfung. Modelle wie „Arizona“, „Gizeh“ und „Boston“ sollen durch ihre unverwechselbare Gestaltung schutzwürdig sein. Das Unternehmen verweist auf frühere Urteile, die Bauhaus-Leuchten und Le Corbusier-Möbel als schutzwürdig anerkannten.

Das Landgericht Köln unterstützte Birkenstocks Sichtweise, während das Oberlandesgericht Köln die Klagen abwies. Es fehle an der notwendigen „Schöpfungshöhe“. Tchibo, einer der Beklagten, sieht keinen künstlerischen Anspruch, der einen Schutz rechtfertigt.

Ein Sieg vor dem Bundesgerichtshof könnte Birkenstock nicht nur juristischen Schutz, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile sichern. Das Urheberrecht bietet Schutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, was den kommerziellen und kulturellen Wert der Marke unterstreicht.

Quelle: Eulerpool Research Systems