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Disney versucht Klage wegen tödlichem allergischen Schock abzuweisen

  • Disney steht vor einer Klage wegen des Todes einer Frau nach einem allergischen Schock in einem Freizeitpark.
  • Der Konzern verweist auf die Geschäftsbedingungen von Disney+, die eine Schiedsklausel enthalten, um die Klage abzuweisen.

Disney steht vor einer Klage wegen des Todes einer Frau nach einem allergischen Schock in einem Freizeitpark. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023, als die 42-jährige Ärztin nach dem Verzehr von Speisen eine schwere allergische Reaktion erlitt und verstarb.

Die Familie behauptet, das Essen sei mit Milchprodukten und Nüssen kontaminiert gewesen, auf die die Frau stark allergisch reagierte. Der hinterbliebene Ehemann verklagte Disney wegen des Todes seiner Frau.

Disney versucht, die Klage abzuweisen, indem es auf die Geschäftsbedingungen seines Streamingdienstes Disney+ verweist. Diese enthalten eine Schiedsklausel, die besagt, dass alle Streitigkeiten mit Disney nur im Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt werden dürfen.

Disney argumentiert, dass der Witwer beim Abschluss des Disney+ Abos und beim Kauf der Freizeitpark-Tickets diesen Bedingungen zugestimmt habe. Der Konzern betont, dass die Schiedsklausel alle Streitigkeiten abdeckt.

Der Anwalt des Klägers hält Disneys Verteidigung für absurd und argumentiert, dass es unzumutbar sei, anzunehmen, dass Millionen von Disney+ Abonnenten auf ihr Recht verzichten, den Konzern bei jeglichen Streitigkeiten zu verklagen.

Disney äußerte sein Bedauern über den Todesfall, verteidigt sich jedoch weiterhin gegen die Klage. Der Konzern betonte, dass das betreffende Restaurant nicht direkt von Disney betrieben werde.

Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 2. Oktober vor einem Gericht in Orlando angesetzt.

Quelle: Eulerpool Research Systems