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EU verhängt 5,7 Millionen Euro Strafe gegen Pierre Cardin und Ahlers wegen Marktfragmentierung

  • EU-Kommission bestraft Pierre Cardin und Ahlers mit 5,7 Millionen Euro.
  • Verstoß gegen Kartellvorschriften durch Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels.

Die Europäische Kommission hat Pierre Cardin und Ahlers mit einer Geldstrafe von 5,7 Millionen Euro belegt. Der Grund ist die Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels mit Pierre Cardin-Markenbekleidung, was gegen EU-Kartellvorschriften verstößt.

Zwischen 2008 und 2021 schlossen Pierre Cardin und Ahlers wettbewerbswidrige Vereinbarungen. Diese sollten Ahlers vor Konkurrenz in der Europäischen Wirtschaftszone schützen und ihm territoriale Exklusivität sichern.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte, dass dieses Verhalten den Binnenmarkt illegal fragmentiert und Verbraucher von besseren Angeboten ausgeschlossen hat.

Der Fall ist Teil einer Serie von Verfahren gegen Marken, die innerhalb der EU Produkte zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Anfang des Jahres wurde Mondelēz wegen ähnlicher Praktiken bestraft.

Händler kritisieren territoriale Lieferbeschränkungen, die zu Mehrkosten für Verbraucher führen. EuroCommerce schätzt diese auf 14 Milliarden Euro jährlich.

Dirk Beljaarts, niederländischer Wirtschaftsminister, fordert ein gesetzliches Verbot solcher Praktiken. Er kritisiert die Preisunterschiede bei Produkten zwischen Deutschland und den Niederlanden.

Die EU-Kommission will nichtregulatorische Barrieren abbauen. Handelskommissar Valdis Dombrovskis betonte, dass diese Hindernisse den Binnenmarkt beeinträchtigen und Verbrauchern schaden.

Quelle: Eulerpool Research Systems