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Gericht erklärt Amazons Preiserhöhungsklausel bei Prime für unwirksam

  • Landgericht Düsseldorf erklärt Amazons Preiserhöhungsklausel bei Prime für unwirksam.
  • Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon zur Rückzahlung der Preisdifferenz.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klausel von Amazon zur eigenmächtigen Preiserhöhung bei Prime für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die im Herbst 2022 eingeführte Regelung geklagt, da Amazon die Zustimmung der Kunden hätte einholen müssen.

Die Verbraucherzentrale plant nun eine Sammelklage, um die Rücknahme der Preiserhöhung und die Rückzahlung der Differenz an die betroffenen Kunden zu erreichen. Amazon prüft derzeit, ob es gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

Das Gericht wies die Forderung ab, dass Amazon die Zustimmung der Kunden auch per Informationsmail hätte einholen müssen. Entscheidend sei jedoch die Ungültigkeit der Vertragsklausel, so die Verbraucherzentrale.

Die beanstandete Klausel erlaubte Amazon, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen anzupassen, basierend auf Kriterien wie Inflation und Steuererhöhungen. Amazon hält die Preiserhöhung für rechtmäßig und schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus.

Bereits seit 2022 läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon, die sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Aufpreis für werbefreies Prime Video gerechtfertigt ist.

Quelle: Eulerpool Research Systems