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Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta wegen Nutzung von Inhalten zum KI-Training ab

  • Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta wegen Nutzung von Inhalten zum KI-Training ab.
  • Meta hat bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt, um die Nutzung von Inhalten ohne Zustimmung zum KI-Training zu verhindern. Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Meta informierte Nutzer von Facebook, Instagram und Threads über die Anpassung der Datenschutzerklärung. Nutzer müssen aktiv widersprechen, wenn sie das KI-Training nicht wünschen. Die Verbraucherzentrale kritisiert das umständliche Widerspruchsverfahren und die Analyse der privaten Fotobibliothek.

Meta behauptet, dass das Vorgehen nicht gegen die DSGVO verstößt. Man berufe sich auf das berechtigte Interesse, um KI weiterzuentwickeln. Die Verbraucherschützer widersprechen dieser Interpretation und fordern die Einwilligung der Nutzer.

Meta hat bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls droht eine Klage. Die Aktien von Meta fielen an der NASDAQ um 0,90 Prozent und schlossen bei 504,28 US-Dollar.

Quelle: Eulerpool Research Systems