Volkswagen führt Notfallregelung zur Arbeitszeitreduktion ein
- Volkswagen führt Notfallregelung zur Arbeitszeitreduktion auf 28 Stunden ein.
- Maßnahme ist Teil eines Sanierungsprogramms zur Vermeidung von Stellenabbau.
Volkswagen hat eine Notfallklausel eingeführt, die bei Krisen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche erlaubt. Diese Maßnahme ist Teil eines Tarifabschlusses mit der IG Metall und soll nur in extremen Situationen angewendet werden.
Die Regelung sieht vor, dass für die ersten zwei Stunden der Arbeitszeitverkürzung ein voller Lohnausgleich gewährt wird. Ab der dritten Stunde erfolgt eine anteilige Kürzung des Lohns, wobei maximal drei der sechs Stunden unbezahlt bleiben.
Vor der Anwendung der Notfallklausel müssen alle anderen Maßnahmen wie Überstundenabbau und Kurzarbeit ausgeschöpft werden. Eine pauschale Absenkung der Arbeitszeit ist nur bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen möglich.
Die Notfallklausel erinnert an die Viertagewoche der 1990er Jahre, die Volkswagen einführte, um Stellenabbau zu verhindern. Diese Maßnahme hatte damals mehr als ein Jahrzehnt Bestand.
Der Tarifvertrag ist Teil eines Sanierungsprogramms, das den Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis 2030 vorsieht, ohne betriebsbedingte Kündigungen. Die Beschäftigungssicherung wurde bis 2030 verlängert.
Diese Maßnahme verdeutlicht den Druck auf Volkswagen, angesichts von Absatzrückgängen und der Transformation zur Elektromobilität unkonventionelle Maßnahmen zu ergreifen.